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   LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06 KfH   

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https://dejure.org/2007,36202
LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06 KfH (https://dejure.org/2007,36202)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.12.2007 - 38 O 105/06 KfH (https://dejure.org/2007,36202)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - 38 O 105/06 KfH (https://dejure.org/2007,36202)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06
    Dieser Unterschied wird daher nicht als gravierend eingestuft (vgl. in diesem Zusammenhang die Fortführungs-Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum verkürzten Versorgungsweg betr. Hörgeräte vom 15.11.2001 - I ZR 275/99, bei welcher die Ohrenärztin die Vergütung für die ärztlichen Leistungen, die sie im Rahmen ihrer Mitwirkung an der Versorgung im verkürzten Versorgungsweg erbrachte, ebenfalls nicht von der Krankenkasse erhielt, sondern von dem Fern-Hörgeräteakustiker, mit welchem sie zusammen arbeitete: vgl. Juris Rdnr. 43).

    Es führt zu einer insgesamt besseren Versorgung der Patienten (auf diese stellt auch der Bundesgerichtshof in der Fortführungsentscheidung zur Hörgeräteversorgung vom 15.11.2001 I ZR 275/99 ab -vgl. Juris Rdnr. 41-).

    In der BGH Entscheidung zur Fortführung des verkürzten Versorgungsweges ( 15.11.2001, I ZR 275/99, juris Rdnr. 40) war unstreitig, daß die beklagte Ärztin Patienten, bei denen sie die Notwendigkeit der Versorgung mit einer Hörhilfe festgestellt hat, lediglich erläutert, daß die Hörhilfe bei einem ortsansässigen Hörgeräteakustiker oder mit ihrer Mitwirkung von dem Fernakustiker bezogen werden könne.

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06

    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06
    Das Gericht folgt dabei im Ergebnis auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 21.12.2006 (Az. 13 U 118/06), die - bei einem anderen Fall eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes des Augenarztes und nicht des Fernoptikunternehmens - für die Zusammenarbeit des Augenarztes mit einem (anderen) Fernoptikunternehmen den verkürzten Versorgungsweg nicht ausgeschlossen hat und einen Verstoß gegen die Berufsordnungen der Ärzte nicht als nachgewiesen ansah.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06
    Nach der Abgrenzungsentscheidung zum verkürzten Versorgungsweg des Bundesgerichtshofs GRUR 2005, 875 - Diabetes Teststreifen -, ist das Verbot des § 3 Abs. 2 BOÄ gerechtfertigt, soweit vernünftige Zwecke des Allgemeinwohls dies erfordern und den seinen Beruf ausübenden Arzt nicht übermäßig oder unzumutbar treffen.
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06
    Denn es liegen vergleichbare Verhältnisse wie bei der durch den Bundesgerichtshof für wettbewerbsrechtlich zulässig gehaltenen Versorgung mit Hörgeräten in der Ohrenarztpraxis vor (vgl. BGH vom 29.6.2000 I ZR 59/98 = GRUR 2000, 1080).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1996 - 2 U 146/95

    Zulässigkeit der Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06
    Es ist aber durchaus zu erwarten, daß die Ärzte und ihre Berufsorganisationen mit dieser Situation unter Wahrung ihrer Standesinteressen und des (modernen) Ärztebildes umgehen können (vgl. zum Standesrecht das Urteil des OLG Stuttgart vom 28.6.1996 - 2 U 146/95 - betreffend die Kontaklinsen, vgl. dort auch zu § 1 BOÄ, daß der Arztberuf kein Gewerbe ist) und daß kritische Situationen, die sich unter Umständen bilden können, gemeistert werden können (insoweit hatte die Beklagte im Rechtsstreit der Klägerin auch angeboten, über etwa tunliche Modifikationen ihres Auftretens bzw. ihrer Werbung zu verhandeln).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Vorsitzenden der 38. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 28. Dezember 2007 (Az.: 38 O 105/06 KfH) .
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